Warum ich keine Kassenzulassung habe?

Für die Abrechnung von Rezepten von Patientinnen, die bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, bedarf es einer Kassenzulassung. Mit einigen Bedingungen, die für den Erhalt einer solchen gestellt werden, bin ich nicht einverstanden:

Beispielsweise bräuchte ich für eine Zulassung zusätzlich zu einem Behandlungsraum von 20m² zwei weitere Behandlungskabinen – auch wenn ich als alleinige Therapeutin in meiner Praxis tätig bin. Für meine Herangehensweise ist diese Ausstattung überschüssig, denn ich möchte weder parallel arbeiten, noch von einer in die nächste Kabine eilen. Auch die von den Kassen zeitlichen Vorgaben sind für mich keine Option: eine krankengymnastische Behandlung ist mit 15 – 25 Minuten veranschlagt. Für eine 25 minütige Behandlung bekomme ich also das gleiche Geld wie für eine Behandlung von 15 Minuten – wie kann das sein?

Mit der Beantragung einer Kassenzulassung würde ich mich zudem verpflichten, mich auf eigene Kosten fortbilden zu lassen, regelmässig in einem vorgegebenen Umfang. Ich bin jedoch nicht auf der Suche nach neuen Methoden oder besseren Techniken. Bei meiner Herangehensweise geht es um bewertungsfreies Zuhören auf verbaler und nonverbaler Ebene – jeder gut gelungene Kontakt zur Patientin ist also eine Art Fortbildung. Hin und wieder leiste ich mir selber einen Profi – der distanzierte Blick von außen kann vieles bewirken und ist manchmal überraschend.

Zudem gefällt mir nicht, wie mit dem Thema „Lymphdrainage“ umgegangen wird. In der regulären Physiotherapie-Berufsausbildung ist das Erlernen der „Manuellen Lymphdrainage“ nicht enthalten. Das bedeutet, dass Therapeutinnen zusätzlich Zeit und Geld für diese Qualifikation investieren müssen. Für eine durchgeführte Lymphdraindage wird jedoch weniger gezahlt als z.B. für eine Behandlung „Krankengymnastik“.

Politisch wird vieles diskutiert, kleine Veränderungen werden umgesetzt. So ist in einigen (wenigen) Bundesländern die Ausbildung für Physiotherapeutinnen inzwischen endlich kostenfrei.

Über das Thema Bürokratismus möchte ich nicht sprechen.

Die Kassenzulassung hat also nichts mit einer zusätzlichen Qualifikation zu tun.

Als Selbstzahlerin können Sie ohne Vorgaben zu mir kommen und als Privatpatientin mit einem Rezept. Für gesetzlich versicherte Personen gibt es die Möglichkeit der Kostenerstattung – bitte lesen Sie hierzu „Kostenerstattungmöglichkeiten“.

Öffnungszeiten / Terminabsprachen

Sollten Sie mich nicht persönlich erreichen, sprechen Sie gerne auf meinen Anrufbeantworter - dann melde ich mich zurück.

Preise

  • Ein erster Einzeltermin dauert 45 Minuten und kostet 45€.
  • Weitere Einzeltermine dauern 30 Minuten und kosten 30€.
  • 5 Termine à 30-Minuten kosten 150€ - für den ersten Termin im Paket halte ich Ihnen 45 Minuten frei.

Kontakt

Eva-Maria Wehrheim Physiotherapeutin
Gudrunstraße 8 - 51147 Köln
Tel. 02203 64248 /Mobil 0157 88912152