Was sind die Heilmittel-Richtlinien und der Heilmittelkatalog?
Die „Heilmittel-Richtlinie“ enthält Regeln und Vorgaben für Versicherte, Versicherungen und Leistungserbringer. So soll eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung für Sie als Patientin gewährleistet sein.
Der „Heilmittel-Katalog“ macht Vorgaben, welcher Diagnosegruppe ein Krankheitsbild zugeordnet wird und gibt somit die verordnungsfähigen Heilmittel vor. Gemeinsam bilden beide Schriften das Regelwerk, mit dem sich bestimmen lässt, wieviel und welche Heilmittel-Therapie die versicherte Person bei einer Krankenkasse erhalten kann. Verfasser der Regelwerke ist der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), ein Gremium aus Vertreterinnen der gesetzlichen Krankenkassen, Ärztinnen, der Deutschen Krankenhausgesellschaft und Unparteiischen.