Welche Fristen müssen beachtet werden?
Die Verordnungsgültigkeit ausgestellter Rezepte für Heilmittel ist auf 28 Tage verlängert worden. Bis Ende 2020 gab es eine gesetzte Frist für den Behandlungsbeginn rezeptierter „Physiotherapeutischer Leistungen“ von 14 Tagen. Warum wurde diese Frist verändert? Ist es einfach immer schwieriger geworden, zeitnah Termine zu erhalten? Gibt es ein geringeres Leistungsangebot für physiotherapeutische Leistungen in zugelassenen Praxen oder ist die Nachfrage gestiegen?
Zwischen zwei Behandlungsterminen dürfen nicht mehr als 14 Tage liegen.
Manchmal hat man einfach viel um die Ohren. Aber wenn Sie das vor einem halben Jahr ausgestellte Rezept endlich einlösen wollen, ist der Befund der Ärztin nicht mehr aktuell. Die verordnete Massage könnte inzwischen unnötig geworden sein. Ihr aktueller Zustand könnte sich dahingehend verändert haben, dass eine andere Maßnahme eventuell besser greift. Manchmal passiert es aber, dass die Fristen aus organisatorischen Gründen nicht einhaltbar sind. In dem Fall kann Ihnen die Ärztin das Rezept umdatieren oder eine nicht vermeidbare Zwischenpause „absegnen“.