Welche Fristen müssen beachtet werden?

Die Verordnungsgültigkeit ausgestellter Rezepte für Heilmittel ist auf 28 Tage verlängert worden. Bis Ende 2020 gab es eine gesetzte Frist für den Behandlungsbeginn rezeptierter „Physiotherapeutischer Leistungen“ von 14 Tagen. Warum wurde diese Frist verändert? Ist es einfach immer schwieriger geworden, zeitnah Termine zu erhalten? Gibt es ein geringeres Leistungsangebot für physiotherapeutische Leistungen in zugelassenen Praxen oder ist die Nachfrage gestiegen?

Zwischen zwei Behandlungsterminen dürfen nicht mehr als 14 Tage liegen.

Manchmal hat man einfach viel um die Ohren. Aber wenn Sie das vor einem halben Jahr ausgestellte Rezept endlich einlösen wollen, ist der Befund der Ärztin nicht mehr aktuell. Die verordnete Massage könnte inzwischen unnötig geworden sein. Ihr aktueller Zustand könnte sich dahingehend verändert haben, dass eine andere Maßnahme eventuell besser greift. Manchmal passiert es aber, dass die Fristen aus organisatorischen Gründen nicht einhaltbar sind. In dem Fall kann Ihnen die Ärztin das Rezept umdatieren oder eine nicht vermeidbare Zwischenpause „absegnen“.

Öffnungszeiten / Terminabsprachen

Sollten Sie mich nicht persönlich erreichen, sprechen Sie gerne auf meinen Anrufbeantworter - dann melde ich mich zurück.

Preise

Die Dauer eines Termins kann je nach Absprache z.B. 30 oder auch 60 Min. dauern Er kostet dementsprechend dann 30 oder 60 €.

Kontakt

Eva-Maria Wehrheim Physiotherapeutin
Gudrunstraße 8 - 51147 Köln
Tel. 02203 64248 /Mobil 0157 88912152